Rechtsprechung
FG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 451/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine wirksame Zwangsgeldandrohung bzw. Zwangsgeldfestsetzung; Entscheidung hinsichtlich des Bekanntgabeadressaten als Ermessensentscheidung der Behörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 80 Abs. 1 S. 1 § 122 Abs. 1 § 5, 328
Bekanntgabewahlrecht der Verwaltung; Für den Steuerpflichtigen zuvor noch nicht in Erscheinung getretener Berater - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bekanntgabewahlrecht der Verwaltung - Für den Steuerpflichtigen zuvor noch nicht in Erscheinung getretener Berater
Verfahrensgang
- FG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 451/00
- FG Bremen, 15.05.2003 - 2 K 451/00
- BFH, 06.10.2003 - VII B 199/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.04.1985 - I S 1/85
Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines …
Auszug aus FG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 451/00
Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Behörde kein Wahlrecht mehr hat, wenn der Steuerpflichtige ihr ausdrücklich mitteilt, dass er einen bestimmten Vertreter auch zur Entgegennahme von Verwaltungsakten ermächtigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 24.04.1985 I S 1/85, BFH/NV 1986, 320).Aber auch durch das Tätigwerden des Bevollmächtigten durch Einlegen der Einsprüche gegen die Zwangsgeldandrohung lag keine Mitteilung des Klägers gegenüber dem Beklagten vor, er werde durch einen Bevollmächtigten vertreten, den er zur Entgegennahme von Verwaltungsakten ermächtig habe (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1986, 320).